„Die ARD würde online gern alles machen, auch das, was die vom Staat unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften leisten“, meint Manfred Hanfeld in der FAZ.net. Damit jedoch würden die Öffentlich-Rechtlichen den Presseverlagen „den Rest“ geben. Die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen nicht „überwiegend aus Text bestehen, und sie sollen nicht so aussehen wie die Angebote der Presse im Internet […]. Das ist die letzte Bastion, um welche die Presseverlage auch vor den Gerichten kämpfen, ohne die sie im Netz nichts verdienen und den freien Journalismus nicht finanzieren können, und welche die Öffentlich-Rechtlichen zu schleifen suchen.“
Ausgangspunkt des Beitrages in der FAZ war eine Äußerung Harald Brandes, seines Zeichens Vorsitzender des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks, der schrieb, die „öffentlich-rechtliche Qualität und Verlässlichkeit“ solle im Netz „nachhaltig“ verankert werden. Wer will dieser Aussage – als Anspruch formuliert – widersprechen? Das Angebot, so Brandes weiter, müsse „zeitgemäß und nutzergerecht ausgestaltet werden“. Selbstverständlich, die Rezipienten erwarten das. Dann kommt Brandes scheinbar lässig auf den Punkt: „Für die Zukunft erscheinen das Verbot der presseähnlichen Angebote und die Differenzierung zwischen sendungsbezogenen und nichtsendungsbezogenen Telemedien entbehrlich“.
Wer „entbehrlich“ formuliert weiß, dass er damit die privaten Zeitungsverleger mächtig ärgert. Denn die Öffentlich-Rechtlichen erhalten jährlich rund acht Milliarden Euro, die, so Hanfeld in der FAZ, „von allen zwangsfinanziert“ werden. „Sie wollen der Presse die rechtliche Möglichkeit nehmen, sich gegen die Ausbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wehren.“ Denn nur vor Gerichten hätten Presseverlage Einfluss darauf, dass „ihre Geschäftsmodelle im Netz, von denen ihre Zukunft abhängt, […] nicht an die Wand gedrückt werden.“
Das wiederum ist arg verkürzt dargestellt. Erfolg oder Misserfolg der Geschäftsmodelle verantworten die Zeitungsverleger selbst. Und da agierten sie in den letzten Jahren nicht besonders weitsichtig, Beispiel der Irrsinn mit dem Leistungsschutzrecht.
Am Schluss seines Beitrages in der FAZ fügt Manfred Hanfeld verblüffend kleinlaut und fast beleidigt hinzu: „Setzen sich die Emissäre der ARD mit ihrer Haltung durch, brechen für die vom Staat unabhängige Presse noch härtere Zeiten an. In der Rhetorik der ARD-Gremienleute heißt es, das sei nur zeitgemäß“.
Gegenseitige Kritik gehört bei den Medien nicht zum Alltag. Beide Seiten – journalistische Kritiker und kritisierte Journalisten – hätten enorm viel gewonnen, wenn sie der Tageschau-Idee Sag‘s mir ins Gesicht folgten. Im ehrlichen und fairen Schlagabtausch verstünden wir alle besser, was los ist, wie journalistische Medien funktionieren und worin ihre Qualität besteht. Leider zeigen sich die deutschsprachigen Medien in der Regel höchst wortkarg, wenn die eigene Profession zur Zielscheibe von Kritik werden könnte. Das zu ändern wäre wirklich zeitgemäß.