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Irr-Sinn.

Der Suchmaschinist Google wird Textschnipsel und Vorschaubilder deutscher Verlage nicht mehr verwenden, wenn diese in diesem Zusammenhang auf ihr Leistungsschutzrecht und die Bezahlung dieser Artikelausschnitte bestehen, berichtet Deutschlandradio Kultur. „In Zukunft sollen beispielsweise von Springer und Burda-Publikationen nur noch verlinkte Überschriften von Artikeln angezeigt werden. Die beiden Verlage werden durch die Verwertungsgesellschaft VG Media vertreten, die das Leistungsschutzrecht (und ein entsprechendes Entgelt für die Textschnipsel und Vorschaubilder) für sie gerichtlich durchsetzen will. Vor dem Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung wolle Google zukünftig auf Artikelausschnitte der Verlage verzichten, die in der VG Media organisiert seien. Für die VG Media sei diese Maßnahme von Google blanke Erpressung […]. Der Verzicht müsse für alle Verlage gleichermaßen gelten. Denn Publikationen wie FAZ, Süddeutsche und Spiegel, die jetzt ausführlicher dargestellt werden würden, hätten gegenüber den anderen einen Wettbewerbsvorteil […]“. Der Medienjournalist Stefan Niggemeier schreibt in seinem Blog zur Verzichtsforderung von Springer, Burda etc.: „Noch einmal zum Mitdenken: Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt.“ Sein Resümee: „Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.“

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