Der Kampf um das Presse-Leistungsschutzrecht(LSR) tobt weiter – von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt. Dabei könnten Nutzung des Internets und der Zugang zu Informationen erheblich – so oder so – betroffen sein. Leider leiden die Debatten um Google häufig darunter, dass weniger nach Informationen gesucht, sondern Vorurteile bedient werden. Daran sind einige Medienhäuser nicht unwesentlich beteiligt. Würde ihnen geglaubt, dann wären Verlagshäuser wie Springer und Madsack im Vergleich zu Google lediglich „arme Geschöpfe“. Der Medienjournalist Stefan Niggemeier schreibt in seinem vorzüglichen Blog unter der Überschrift „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“:
„Die Darstellung, dass der Suchmaschinenkonzern (Google) im vergangenen Jahr die Verlage quasi dazu erpresst habe, ihr Einverständnis zur Anzeige von Ausschnitten ihrer Angebote zu geben, indem er drohte, dass sie sonst nicht mehr in der Google-Suche (vorkommen), ist zwar falsch, aber als Propaganda sehr überzeugend. Die Falschdarstellung“, so Niggemeier, „ zieht sich durch die gesamte Kommunikation der deutschen (in VG Media organisierten) Presseverlage, die gerade dafür kämpfen, dass Google und andere Suchmaschinenanbieter und Aggregatoren ihnen für die Anzeige von kurzen Textausschnitten Geld zahlen. Google ist … der Meinung, dass seine normale Suche nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist.“ Hinzuzufügen ist, Geld für ihre journalistischen Leistungen können diese Verlagshäuser, wenn sie es denn wollen, schon heute im Netz von den Usern abverlangen. Bisher allerdings beteiligen sich die Presseverlagshäuser an diesem, wie es Gabor Steingart vom Handelsblatt formulierte, „Freiheitskampf“ (s. Notizen Blog) nur sehr zögerlich.