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Schwarzes Brett und Counter Speech

„Hass-Posts auf Facebook sind arbeitsrechtlich genauso einzuordnen wie eine Botschaft am Schwarzen Brett eines Unternehmens und damit in jedem Fall ein Kündigungsgrund“, so der Tagespiegel nach einem Gespräch mit der Arbeitsrechtlerin Alexandra Henkel. „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt […].“

Das Berliner Boulevard-Blatt B.Z. fragt folgerichtig die Polizei, welche Möglichkeiten sie eigentlich habe, gegen Beleidiger, Pöbler und Hass-Redner vorzugehen? „Es kommen grundsätzlich“, so die Polizei, „ nur solche Einträge zur Anzeige, die von anderen Usern der Polizei mit einem ‚Screenshot‘ übermittelt werden. Der Staatsschutz kann zur Ermittlung des Täters nur dessen Account prüfen und nach Hinweisen zu dessen echten Personalien suchen.“

Die freie Meinungsäußerung auf einem Marktplatz hat Grenzen. Das haben wir in den letzten 70 bzw. 25 Jahren in Deutschland einigermaßen verinnerlicht. Ungestraft konnten Grenzen selten verletzt werden. Doch im Netz geraten viele Debatten völlig außer Rand und Band. Die Akteure reichen vom extrem linken über die politische Mitte bis zum extrem rechten Spektrum.

Schlechtes Benehmen und Grenzüberschreitungen der übelsten Art scheinen sich in der (vermuteten) Anonymität anzustecken und aufzuschaukeln. Die Selbstregulierung im Netz konnte an diesen Umgangsformen bisher trotz aller Neti- und Chatiquetten kaum etwas ändern. Der Ton scheint von Tag zu Tag rauer zu werden. Geben die Freitaler Perlen eine passende Antwort?

Facebook setze, wie spiegel.de schreibt, auf das Counter-Speech-Prinzip – auf die Gegenrede oder wie es die Tageschau formuliert: Widerstand mit Worten, nach Sascha Lobo ohne Hass.

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