Von „Strafanzeigenfalle“ schreibt die taz.de und völlig zutreffend: „Manche Strafanzeigen haben von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg. Sie werden nur gestellt, damit die Medien darüber berichten.“ Im Text heißt es weiter: „Zwar gibt es den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, der Unschuldige vor unberechtigten Vorwürfen und die Justiz vor unnützer Arbeit durch Trolle und Querulanten schützen soll“. Doch die Anzeigensteller nutzten eine Gesetzeslücke: „Von Straftatbestand erfasst sind nur Lügen darüber, was jemand getan oder nicht getan hat … Hier aber passiert etwas anderes: Die Anzeigensteller geben korrekt wieder, wer wie gehandelt hat. Sie behaupten dann lediglich zu Unrecht, es würde sich bei diesem Verhalten um eine Straftat handeln – und dabei ist Lügen erlaubt. Und so lange die Medien darauf hereinfallen, gibt es keinen Grund für die Anzeigensteller, es bleiben zu lassen.“ Richtig und diese Strafanzeigen verbreiten sich „wie eine Seuche“ im Land und verderben gesellschaftliches Klima. Eine Verdächtigungen wird quasi amtlich. Keiner kann in diesem Moment beurteilen, was wahr oder unwahr ist. Die Betroffenen stehen am medialen Pranger – und eben nicht selten zu Unrecht. Doch zu meinen, die Medien würden „darauf hereinfallen“, ist schon reichlich naiv.