Internet-Links zu Zeitungsartikeln verstoßen nicht gegen das Urheberrecht
„Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Verweise zu frei zugänglichen Zeitungsartikeln stellten keine ‚öffentliche Wiedergabe‘ dar. Deshalb ist dafür auch keine Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber nötig. Das Gericht schränkte allerdings ein: Wenn ein Link dazu dient, eine Paywall zu umgehen, also kostenlos auf Bezahlinhalte zuzugreifen, dann müsse dem der Rechteinhaber zustimmen.“ (Deutschlandfunk)